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   OVG Bremen, 01.08.2023 - 2 LA 97/23   

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https://dejure.org/2023,22382
OVG Bremen, 01.08.2023 - 2 LA 97/23 (https://dejure.org/2023,22382)
OVG Bremen, Entscheidung vom 01.08.2023 - 2 LA 97/23 (https://dejure.org/2023,22382)
OVG Bremen, Entscheidung vom 01. August 2023 - 2 LA 97/23 (https://dejure.org/2023,22382)
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    Abschiebungsandrohung; Nichtzurückweisung; Rückkehrentscheidung

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    Abschiebungsandrohung; Nichtzurückweisung; Rückkehrentscheidung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 03.06.2021 - C-546/19

    Westerwaldkreis - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der

    Auszug aus OVG Bremen, 01.08.2023 - 2 LA 97/23
    Im deutschen Recht stellt die Abschiebungsandrohung die Rückkehrentscheidung im Sinne der Richtlinie 2008/115/EG dar (vgl. EuGH, Urt. v. 03.06.2021 - C-546/19, Rn. 53).

    Gegenstand des Urteils war vielmehr die Frage, ob die Richtlinie 2008/115 dahin auszulegen ist, dass sie der Aufrechterhaltung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots, das von einem Mitgliedstaat gegen einen Drittstaatsangehörigen, der sich in dessen Hoheitsgebiet befindet und gegen den aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf der Grundlage einer früheren strafrechtlichen Verurteilung eine bestandskräftig gewordene Ausweisungsverfügung ergangen ist, verhängt wurde, entgegensteht, wenn die von diesem Mitgliedstaat gegen diesen Drittstaatsangehörigen erlassene Rückkehrentscheidung (bereits) aufgehoben wurde (EuGH, Urteil vom 3. Juni 2021 - C-546/19 -, Rn. 49, juris).

  • EuGH, 22.11.2022 - C-69/21

    Ein Drittstaatsangehöriger, der an einer schweren Krankheit leidet, darf nicht

    Auszug aus OVG Bremen, 01.08.2023 - 2 LA 97/23
    In der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist geklärt, dass gemäß Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2008/115 dann, wenn die Illegalität des Aufenthalts erwiesen ist, gegenüber jedem Drittstaatsangehörigen unbeschadet der Ausnahmen nach Art. 6 Abs. 2 bis 5 unter strikter Einhaltung der in Art. 5 der Richtlinie festgelegten Anforderungen eine Rückkehrentscheidung ergehen muss, in der unter den in Art. 3 Nr. 3 der Richtlinie 2008/115 genannten Drittländern dasjenige anzugeben ist, in das dieser Drittstaatsangehörige abzuschieben ist (EuGH, Urt. v. 22.11.2022 - C-69/21 -, Rn. 53, juris; Urt. v. 14.05.2020 C-924/19 PPU und C-925/19 PPU, EU:C:2020:367, Rn. 115).

    Dies beruht darauf, dass die zuständige nationale Behörde, wenn sie eine Rückkehrentscheidung erlassen will, nach Art. 5 der Richtlinie den Grundsatz der Nichtzurückweisung einhalten muss (EuGH Urt. v. 21.11.2022 C-69/21, EU:C:2022:913, Rn. 55 und Urt. v. 17.12.2020 C-808/18, EU:C:2020:1029, Rn. 250).

  • EuGH, 15.02.2023 - C-484/22

    Bundesrepublik Deutschland (Retour d'un mineur sans ses parents) - Vorlage zur

    Auszug aus OVG Bremen, 01.08.2023 - 2 LA 97/23
    So verwehrt es beispielsweise auch Art. 5 der Richtlinie 2008/115 einem Mitgliedstaat, eine Rückkehrentscheidung zu erlassen, ohne die relevanten Aspekte des Familienlebens des betreffenden Drittstaatsangehörigen zu berücksichtigen, die er geltend macht, um den Erlass einer solchen Entscheidung zu verhindern (EuGH, Beschl. v. 15.02.2023, C-484/22, Celex-Nr. 62022CO0484).
  • EuGH, 14.05.2020 - C-924/19

    Die Verwahrung von Asylbewerbern bzw. Drittstaatsangehörigen, die Gegenstand

    Auszug aus OVG Bremen, 01.08.2023 - 2 LA 97/23
    In der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist geklärt, dass gemäß Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2008/115 dann, wenn die Illegalität des Aufenthalts erwiesen ist, gegenüber jedem Drittstaatsangehörigen unbeschadet der Ausnahmen nach Art. 6 Abs. 2 bis 5 unter strikter Einhaltung der in Art. 5 der Richtlinie festgelegten Anforderungen eine Rückkehrentscheidung ergehen muss, in der unter den in Art. 3 Nr. 3 der Richtlinie 2008/115 genannten Drittländern dasjenige anzugeben ist, in das dieser Drittstaatsangehörige abzuschieben ist (EuGH, Urt. v. 22.11.2022 - C-69/21 -, Rn. 53, juris; Urt. v. 14.05.2020 C-924/19 PPU und C-925/19 PPU, EU:C:2020:367, Rn. 115).
  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus OVG Bremen, 01.08.2023 - 2 LA 97/23
    Damit wird jedoch ein einzelner die angefochtene Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung nicht mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (zum Maßstab vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 22.05.2017 - 1 LA 306/15, juris Rn. 10; BVerfG, Beschl. v. 03.03.2004 - 1 BvR 461/03, BVerfGE 110, 77 [83]; Beschl. v. 08.12.2009 - 2 BvR 758/07, BVerfGE 125, 104 [140]).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus OVG Bremen, 01.08.2023 - 2 LA 97/23
    Damit wird jedoch ein einzelner die angefochtene Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung nicht mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (zum Maßstab vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 22.05.2017 - 1 LA 306/15, juris Rn. 10; BVerfG, Beschl. v. 03.03.2004 - 1 BvR 461/03, BVerfGE 110, 77 [83]; Beschl. v. 08.12.2009 - 2 BvR 758/07, BVerfGE 125, 104 [140]).
  • EuGH, 06.07.2023 - C-663/21

    Aberkennung und Ablehnung der Flüchtlingseigenschaft: Der Gerichtshof erläutert

    Auszug aus OVG Bremen, 01.08.2023 - 2 LA 97/23
    Bestätigt wird dies auch durch das aktuelle, nach Eingang der Begründung des Zulassungsantrages ergangene Urteil des EuGH vom 06.07.2023 ( C-663/21, Celex-Nr. 62021CJ0663, Rn.49ff).
  • EuGH, 17.12.2020 - C-808/18

    Ungarn hat gegen seine Verpflichtungen aus dem Unionsrecht im Bereich der

    Auszug aus OVG Bremen, 01.08.2023 - 2 LA 97/23
    Dies beruht darauf, dass die zuständige nationale Behörde, wenn sie eine Rückkehrentscheidung erlassen will, nach Art. 5 der Richtlinie den Grundsatz der Nichtzurückweisung einhalten muss (EuGH Urt. v. 21.11.2022 C-69/21, EU:C:2022:913, Rn. 55 und Urt. v. 17.12.2020 C-808/18, EU:C:2020:1029, Rn. 250).
  • EuGH, 15.02.2023 - C-546/21

    Fundacja Instytut na rzecz Kultury Prawnej Ordo Iuris

    Auszug aus OVG Bremen, 01.08.2023 - 2 LA 97/23
    Aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 03.06.2021 ( C-546/21) ergibt sich entgegen der Auffassung der Beklagten keine Rechtfertigung dafür, im vorliegenden Verfahren eine Rückkehrentscheidung hinsichtlich des Zielstaates Türkei, für den ein Abschiebungsverbot besteht, zu erlassen.
  • OVG Bremen, 30.08.2023 - 2 LC 111/23

    Einreise- und Aufenthaltsverbot; Titelerteilungssperre

    Auszug aus OVG Bremen, 01.08.2023 - 2 LA 97/23
    Der Kläger hat Berufung eingelegt, soweit das Verwaltungsgericht seine Berufung zugelassen hat (2 LC 111/23) und im Übrigen auch die Zulassung der Berufung beantragt ( 2 LA 110/23).
  • OVG Bremen, 30.08.2023 - 2 LC 111/23

    Einreise- und Aufenthaltsverbot; Titelerteilungssperre

    Den Antrag der Beklagten, die Berufung gegen das Urteil vom 03.04.2023 zuzulassen, soweit das in dem Bescheid vom 19.07.2021 verfügte Einreise- und Aufenthaltsverbot und die unter Ziffer 3 und 4 in dem vorgenannten Bescheid verfügte Abschiebungsandrohung aufgehoben wurden (2 LA 97/23), hat der Senat mit Beschluss vom 01.08.2023 abgelehnt.
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